Office-Saanen GmbH
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Das Büro Saanen verwaltete eine Stockwerkeigentümergemeinschaft, in der ich eine Wohnung besitze. Der Termin für die Jahreshauptversammlung wurde ein Jahr im Voraus festgelegt. Das Amt Saanen hat es acht Tage vorher ohne Angabe von Gründen abgesagt. Kurz darauf kündigte das Amt Saanen den Vertrag mit einer Frist von fünf Tagen unter Berufung auf einen Vertrauensverlust. Dies war wahrscheinlich auf eine Beschwerde eines Miteigentümers zurückzuführen. Ihr wurde säumige Zahlerin vorgeworfen, was offenbar unwahr war und sie mit einer Zahlungsquittung nachweisen konnte. Als sie diese Benachrichtigung erhielt, stellte sie die Buchhaltungsfähigkeiten des Managers in Frage, was offenbar nicht gut ankam. Die Kündigung des Vertrages erfolgte am selben Tag wie die Mitteilung des Miteigentümers.